Wir haben festgestellt, dass die überfachlichen Kompetenzen auf dem Standortgesprächsbogen mit „verdient besondere Anerkennung“, „gut erreicht“, „teilweise erreicht“ und „nicht erreicht“ bewertet wird. Im Zeugnisausdruck aber dann die Begriffe „übertroffen“, „erreicht“, „teilweise erreicht“ und „nicht erreicht" verwendet werden. Es wäre wünschenswert, wenn die Bezeichnungen übereinstimmen würden.
Vielen Dank für den Hinweis. Die verschiedenen Begriffe werden durch den Kanton Schwyz vorgegeben. Wir setzen hier die an uns gestellten Anforderungen um.
Falls Sie diese Änderungen wichtig finden, können Sie sich beim Amt für Volksschule melden.